EU Cyber Resilience Act: Ab 11. September 2026 gelten erste Meldepflichten für Software-Hersteller

Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden an ENISA und die zuständige nationale CSIRT-Stelle melden.

Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit
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